REGISTRIERUNG Ihrer nationalen Registrierungsnummer / Unternehmensnummer
Seit dem 1. Januar 2024 verlangt ein neues Gesetz (verabschiedet am 28. Dezember 2023) von anerkannten Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Belgischen Roten Kreuz, dass sie die nationale Registrierungsnummer/Unternehmensnummer ihrer Spender auf der Steuerbescheinigung angeben. Diese Verpflichtung, die vom Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen (FÖD Finanzen) erlassen wurde, ergibt sich aus Artikel 323/3 des Einkommenssteuergesetzbuches von 1992.
Die nationale Registrierungsnummer/Unternehmensnummer wird somit zu einer obligatorischen Angabe, um Ihre Steuerbescheinigung auszustellen.
Nützliche Links des FÖD Finanzen:
Informationen bezüglich der Bescheinigungen für die Spender
Sie finden diese Nummer in der Kopfzeile sowie auf der Rückseite unseres Anschreibens per Post.
Die Unternehmensnummer oder BCE-Nummer (Banque-Carrefour des Entreprises) jeder belgischen Firma kann in der Datenbank des FÖD Wirtschaft gefunden werden. Diese Datenbank ist für alle zugänglich:
ZDU - Public Search | SPF Economie (fgov.be)